Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, besser bekannt als Digital-Gesetz (DigiG), stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer digitaleren und effizienteren Gesundheitsversorgung dar. Ziel ist es, durch digitale Lösungen den Alltag von Ärzten, Ärztinnen sowie Patienten und Patientinnen zu vereinfachen. Hier sind die Kernpunkte des Gesetzes, die ab Anfang 2025 umgesetzt werden:
Elektronische Patientenakte (ePA)
- Einführung der ePA für alle gesetzlich Versicherten.
- Optionales Opt-Out für diejenigen, die die ePA nicht nutzen möchten.
- Ähnliches Angebot für privat Versicherte durch PKV-Unternehmen.
E-Rezept
- Einführung des E-Rezepts als verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung.
- Integration in die ePA und erleichterter Zugang über die ePA-App.
Digitale Medikationsübersicht
die digitale Medikationsübersicht – Medikationsplan
- Automatisch erstellte, vollständige digitale Übersicht zur Minimierung von Arzneimittelwechselwirkungen.
- Unterstützt Ärzte und Ärztinnen im Behandlungsprozess.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
- Tiefere Integration in die Versorgungsprozesse.
- Ausweitung auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb, z.B. für Telemonitoring werden durch DIGA ermöglicht
Telemedizin
- Abschaffung der Mengenbegrenzungen für telemedizinische Leistungen.
- Assistierte Telemedizin schafft niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung.
- Erweiterung der telemedizinischen Leistungserbringung, z.B. durch Hochschulambulanzen.
Digitalbeirat
- Einrichtung eines Digitalbeirats bei der gematik, bestehend aus Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten.
- Beratung zu Datenschutz, Datensicherheit, Datennutzung und Anwenderfreundlichkeit.
Dieses Gesetz verspricht, die Gesundheitsversorgung in Deutschland durch digitale Innovationen nachhaltig zu verbessern und an die modernen Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.
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