ISiK Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern.

Ab Sommer 2023 müssen Behandlungsdaten von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern schnell und sicher ausgetauscht werden können.

Die Nutzung über ISiK  – informationstechnischen Systeme in Krankenhäusern – sorgt für die Verknüpfung aller IT Systeme. Ziel muss es sein, das wichtige, häufig zeitkritische Informationen ohne Umwege an den benötigten Stellen in den Krankenhäusern zur Verfügung stehen. Die Standards und der Zeitpunkt  für die einheitliche Einführung der ISiK sind verbindlich.  Der erste Schritt der Implementierung in die IT-Infrastruktur von Krankenhäusern, das sog. Basisprofil, muss bis zum Sommer 2023 erfolgen. 

Die Vorteile der ISiK-Standards sind vielfältig:

  • Die Vitalwerte von Patientinnen und Patienten können durch die Pflegekräfte über ISiK direkt und fehlerfrei an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte gesendet werden. Scans, Patientendaten liegen allen beteiligten Personen einheitlich im System vor.
  • Patientendaten, wie Versicherungsangaben, Adresse usw. werden zentral und sicher gespeichert, liegen z.B. bei der Krankenhausverwaltung digital vor. Das papiergestützte Ausfüllen vieler Fragebögen entfällt. Das zusätzlich der Umwelt durch die Verschwendung von Papier.
  • durch die Verknüpfung mit den DIGADigitalen Gesundheitsanwendungen können gerade nach Operationen, die häufig engmaschige medizinische Nachsorge erfordern, Patientendaten und Informationen von zu Hause aus, digital per App an Ärztinnen und Ärzte übermittelt werden.
  • Die ISiK hilft unkompliziert die passende Reha-Einrichtung, z.B. für die weitere gesundheitliche Betreuung nach Operationen zu finden.
  • Die ISiK kann die Verbreitung von Viren oder anderen Erregern und Keimen eindämmen. Sollte z.B. ein Virus bei einer Person im Krankenhaus festgestellt werden, ist es essenziell, dass zeitnah wirksame Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Viren getroffen werden. Die Daten können über die direkte Kommunikation der IT-Systeme, mittels ISiK, schnell ermittelt, gesichtet und die entsprechenden Maßnahmen zur Eindämmung eingeleitet werden.

Rechtliche Vorgaben, rechtskonforme Webseiten für Arzt- und Zahnarztpraxen….

Bei der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben für Webseiten, Internetauftritten von Arzt- und Zahnarztpraxen, Therapiepraxen, Apotheken besteht großer Handlungsbedarf.

Ein häufig unterschätztes Thema beim Betrieb von Webseiten für Arztpraxen und anderer Gesundheits-Dienstleister sind die gesetzlichen Vorgaben, die rechtlichen Verpflichtungen, die die Gesetzgebung für den Betrieb von Webseiten vorgibt, die bei Nichtbeachtung zu Sanktionen – Abmahnungen – führen können. Dabei sind gerade Unternehmen des Gesundheitswesens verpflichtet dem Datenschutz von Patientinnen- und Patienten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Häufige Rechtsverstöße bei Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen:

  • Fehlendes, fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum, z.B. die fehlende Aufführung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  • Fehlende oder fehlerhafte Datenschutz-Erklärung.
  • Fehlende Cookie-Hinweise und/oder Cookie-Banner
  • Fehlende SSL-Verschlüsselung der URL im Browser für sicheres, verschlüsseltes Interagieren mit der Webseite.
  • Fehlende Aufführung der Bildrechte (Urheberschutz, Quellenhinweise)
  • Kein Hinweis auf die Erhebung von notwendigen Statistiken zur Erfolgsmessung (Datenerfassung z.B. Google Analytics)
  • Kein Hinweis auf den rechtlich Verantwortlichen, Betreiber der Praxis-Webseite.
  • Social Media Plugins werden direkt mit den jeweiligen Kanälen verknüpft ohne Abfrage des Einverständnisses.
  • Bildquellen, Urheberrechte werden nicht aufgeführt.
  • Auch Social Media Profile – Auftritte von Arztpraxen benötigen ein Impressum,
    zumindest ein Link zum Impressum der Praxis-Webseite.

Wichtig: Dies sind nur einige rechtliche Grundlagen, die von vielen Praxis-Webseiten nicht erfüllt werden. Die Vorgaben werden nicht zuletzt durch die DSGVO immer komplexer. Sie sollten nicht ignoriert werden. Sonst könnten Abmahnungen drohen. Auch sind Webseiten und dort verwendete Apps eine potenzielle Eingangstür für Cyber-Kriminalität.

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