ePA: Am 29.04.2025 ist der bundesweite „Rollout“ in Deutschland geplant!

Die ePA kurz erklärt

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Sammelbecken für Gesundheitsdaten. Darin können ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Impfungen und Medikamente sicher gespeichert werden. Versicherte entscheiden selbst, welche Daten sie hochladen und wer darauf zugreifen darf.

Durch das neue Opt-out-Verfahren erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA – es sei denn, sie widersprechen aktiv. Die Nutzung ist freiwillig, die Kontrolle über die eigenen Daten bleibt jederzeit erhalten.

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) startet das deutsche Gesundheitswesen in die digitale Zukunft. Dank des Opt-out-Verfahrens wird die ePA allen gesetzlich Versicherten automatisch zur Verfügung gestellt – es sei denn, sie widersprechen aktiv.

Opt-out-Verfahren im Überblick

  • Information durch die Krankenkasse: Versicherte werden schriftlich über die ePA und ihre Rechte informiert.
  • Frist für Widerspruch: Ab Zugang der Information bleibt sechs Wochen Zeit, um der Einrichtung der ePA zu widersprechen.
  • Widerspruchsmöglichkeiten: Der Widerspruch ist vor der Erstellung und jederzeit danach möglich. Bestehende Daten werden auf Wunsch gelöscht.
  • Widerruf des Widerspruchs: Ein einmaliger Widerspruch kann später wieder aufgehoben werden, um die ePA zu nutzen.

So kann widersprochen werden

  • Über die ePA-App oder direkt bei der Krankenkasse.
  • Über die Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse.

Zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten

  • Bestimmen, welche Praxen oder Apotheken Zugriff erhalten.
  • Einzelne Dokumente ausblenden oder freigeben.
  • Nutzung der Daten für Forschungszwecke ablehnen.

Die ePA wird durch das Opt-out-Verfahren flächendeckend eingeführt, bleibt jedoch freiwillig nutzbar. Versicherte behalten jederzeit die volle Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten.

Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen

Krankenhausatlas:

Krankenhausreform

Deep Learning KI im Gesundheitswesen.

Robotik und KI 


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Die digitale Arztpraxis: Ein Sprung in die Zukunft der Medizin

Die rasante Entwicklung der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz (KI) revolutioniert zunehmend auch den Gesundheitssektor.

In diesem Blogbeitrag werden wir die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen, die sich für Arzt- und Zahnarztpraxen bei der Umsetzung der Digitalisierung ergeben, beleuchten. Dabei werden wir auf Aspekte wie Künstliche Intelligenz AI/KI und Robotik, digitale Bildgebung, Anamnese, Vernetzung im Gesundheitswesen, digitale Patientenakten und Cloud-Dienste eingehen. Für Cloud-Dienste gibt es demnächst neue Vorgaben bzw. Zertifizierungs-Prozesse.

Die digitale Arztpraxis, einst eine futuristische Vision, ist heute Realität.

  1. KI und Robotik in der Medizin: Der Einsatz von KI und Robotik in Arztpraxen bietet enormes Potenzial. KI-basierte Systeme können Ärzte bei der „Diagnosefindung“ unterstützen, indem sie große Datenmengen analysieren und Muster erkennen, die für das menschliche Auge unsichtbar sind. Robotik hingegen kann in der Chirurgie präzise Eingriffe ermöglichen oder repetitive Aufgaben wie das Vorbereiten von Medikamenten übernehmen.
  2. Digitale Bildgebung: Die digitale Bildgebung hat die Diagnostik grundlegend verändert. Moderne bildgebende Verfahren wie MRT, CT und digitale Röntgenaufnahmen ermöglichen eine schnellere und genauere Diagnose von Erkrankungen. Die Integration dieser Bilder in digitale Patientenakten erleichtert zudem die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen.
  3. Digitalisierte Anamnese: Die Digitalisierung der Anamnese, also der Patientengeschichte, sorgt für eine effizientere und genauere Erfassung patientenbezogener Daten. Digitale Anamnesesysteme können dabei helfen, wichtige Informationen zu sammeln und strukturiert aufzubereiten, was die Diagnosestellung und Therapieplanung verbessert.
  4. Vernetzung im Gesundheitswesen: Die digitale Vernetzung zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen, wie Kliniken, Praxen, Apotheken und Pflegediensten, ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Sie ermöglicht einen schnellen und sicheren Austausch von Patientendaten, was zu einer verbesserten Patientenversorgung führt.
  5. Digitale Patientenakten und Cloud-Dienste: Die Einführung digitaler Patientenakten erleichtert nicht nur die Speicherung und Verwaltung von Patientendaten, sondern auch deren Zugriff und Austausch. Cloud-Dienste bieten hierbei flexible und skalierbare Lösungen zur Datenspeicherung und sorgen für eine hohe Datensicherheit.

Herausforderungen: Trotz der vielen Vorteile bringt die Digitalisierung der Arztpraxis auch Herausforderungen mit sich. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei von größter Bedeutung, um sensible Patientendaten zu schützen. Zudem erfordert die Einführung digitaler Technologien eine entsprechende technische Ausstattung sowie Schulungen für das medizinische Personal.

Die digitale Arztpraxis stellt einen bedeutenden Fortschritt in der medizinischen Versorgung dar. Sie bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Effizienz zu steigern, die Diagnose- und Behandlungsqualität zu verbessern und die Patientenversorgung zu optimieren. Allerdings müssen bei der Implementierung dieser Technologien ethische, rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche Integration in den medizinischen Alltag zu gewährleisten.

Autorobotics: Roboter im Gesundheitswesen:
Gematik: Digitale Anwendungen – Apps – Digitalisierung im Gesundheitswesen
Bundesministerium der Gesundheit (BMG):Digitalisierungsstategie
Förderprogramme des Bundesamtes für Soziale-Sicherheit:Förderprogramme für die Digitalisierung
Das Myndboard:KI/AI gesteuerter Interaktionstisch für Pflege- und Alteneinrichtungen
Robotic: Roboter im Gesundheitswesen
Digitale Gesundheitsanwendungen: Medidoc
WDR Beitrag: Pflegenotstand – Kann künstliche Intelligenz helfen?

Neue Vorgaben für Cloud Dienste und Anbieter von cloudbasierten Lösungen im Gesundheitswesen.

sind demnächst verpflichtet einen Prüfverfahren des Bundesamtes für Informationstechnik (BSI C5) zu durchlaufen.

Im Gesundheitswesen werden zunehmend Cloud-basierte IT-Anwendungen eingesetzt. Dies ermöglicht es etwa Krankenkassen und Leistungserbringern, Qualität und Geschwindigkeit der Leistungserbringung zu optimieren sowie effizienter und effektiver zusammenzuarbeiten. Mit der verstärkten Nutzung solcher Cloud-Dienste zur Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten gehen jedoch auch IT-bezogene Risiken einher, denen sowohl die Anwenderorganisationen als auch die Cloud-Anbieter mit geeigneten Maßnahmen begegnen müssen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat erkannt, dass es notwendig ist, von den Anbietern der Cloud-basierten Anwendungen ein einheitlich hohes Niveau an Informationssicherheit zu fordern.

Im Gesetzentwurf des Digital-Gesetzes vom 30. August 2023 ist daher vorgesehen, dass die im Gesundheitssektor tätigen Einrichtungen wie etwa Krankenkassen und Leistungserbringer solche Cloud-basierten Dienste nur noch dann einsetzen dürfen, sofern für diese ein Prüfbericht gemäß des etablierten „Kriterienkatalog Cloud Computing“ (kurz „C5“) vorliegt. Der BSI C5 ist ein vom Bundesamt für Informationstechnik („BSI“) herausgegebener Kriterienkatalog, in dem ein bestimmtes Niveau an Informationssicherheit für den Betrieb von Cloud-Diensten definierten Prüfungsgesellschaften gemäß BSI C5 prüfen lassen, um einen entsprechenden Prüfbericht zu erhalten.

  • Einrichtungen setzen zunehmend auf Cloud-basierte Dienste, um ihre IT zu modernisieren und Gesundheitsdaten effizienter zu verarbeiten.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verschärft daher die Anforderungen an das von Cloud-basierten Diensten zu bietende Niveau an Informationssicherheit.
  • Sofern Einrichtungen künftig Gesundheitsdaten in der Cloud verarbeiten wollen, müssen sie gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) V vom Cloud-Anbieter einen Prüfbericht gemäß des „Kriterienkatalogs Cloud Computing“ (kurz „C5“) des BSI, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik fordern.
  • Dies  kann unter anderem folgende Einrichtungen betreffen:
    • Dienstleister von Krankenkassen
    • Anbieter digitaler Gesundheits- & Pflegeanwendungen
    • Sozialversicherungsträger
    • Ämter & Behörden für Sozialangelegenheiten
  • Die neuen Anforderungen bezüglich der Informationssicherheit von Cloud-basierten Diensten werden voraussichtlich wirksam, sobald das Gesetz in Kraft tritt (derzeit erwartet für Januar 2024).