Die Digitalisierung im Gesundheitswesen entscheidet immer stärker darüber, ob Kliniken effizient arbeiten, Personal entlasten und Patient:innen optimal versorgen können. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und der Krankenhausdigitalisierungsfonds bieten dafür erhebliche finanzielle Mittel – doch eines ist entscheidend:








Nur wer die Fristen einhält, erhält die Förderung. Wer zu spät handelt, verliert wertvolle Mittel dauerhaft.
Warum die Antragstellung jetzt so wichtig ist
Für Kliniken laufen die Uhren: Die Förderfristen sind streng geregelt, und nicht genutzte Gelder werden unwiderruflich zurückgeführt. Die Konsequenz wäre ein deutlicher Wettbewerbsnachteil, denn moderne IT-Infrastruktur, KI-gestützte Assistenzsysteme, digitale Patientenportale, Robotik und Prozessautomatisierung können ohne Fördermittel nur schwer umgesetzt werden.
Viele Häuser verpassten in den vergangenen Jahren bereits Einreichfristen – mit spürbaren Folgen im Alltag: Überlastetes Personal, ineffiziente Abläufe, mangelnde digitale Vernetzung und steigende Betriebskosten.
Damit das nicht erneut passiert, müssen Krankenhäuser die aktuellen Fristen genau beachten.
Die wichtigsten Fristen – zusammengefasst.
1. Antragsverfahren über die Landesbehörden
Krankenhäuser stellen ihre Förderanträge nicht direkt beim Bund, sondern bei den zuständigen Landesministerien. Diese prüfen die Unterlagen und geben sie anschließend gesammelt an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weiter.
Das bedeutet:
Die internen Fristen der Länder liegen meist Monate vor den bundeseinheitlichen Stichtagen.
Wer zu spät beginnt, hat kaum Chancen auf vollständige Antragsprüfungen.
2. Jedes Jahr entscheidend: 30. September & 31. Dezember
Für KHZG-Mittel und den Digitalisierungsfonds gelten zwei harte Deadlines:
- 30. September
Bis dahin müssen die Länder die Anträge (mindestens in Kurzform) an das BAS übermitteln. - 31. Dezember
Endgültige Nachreichfrist, um vollständige Unterlagen nachzuliefern – aber nur, wenn der Antrag bis 30. September angemeldet wurde.
Wer diese Frist verpasst, verliert das Förderrecht für das gesamte Jahr.
3. Transformationsfonds 2025 – entscheidend für die Modernisierung
Für das kommende Jahr gelten:
- 30. September 2025 – Meldung der Bedarfe der Länder
- 31. Dezember 2025 – Möglichkeit zur Einreichung der Vollanträge
Auch hier gilt: Wer nicht bis 30. September auf dem Radar des Landes erscheint, erhält keine Nachreichchance.
4. Rückführung nicht genutzter Mittel
Bereits beim KHZG zeigte sich:
Mittel, die nicht fristgerecht eingereicht werden, verfallen und fließen an den Bund zurück.
Kein Krankenhaus kann es sich leisten, diese Investitionen zu verpassen – schon gar nicht angesichts von:
- Personalmangel
- steigender Kosten
- wachsendem Digitalisierungsdruck
- verbindlichen Vorgaben zu Interoperabilität, Cybersicherheit und Barrierefreiheit
- neuen Anforderungen an digitale Patienten- und Mitarbeiterportale
Was bedeutet das für Krankenhäuser konkret?
1. Sofort starten – es bleiben oft nur wenige Wochen
Die Unterlagen sind komplex: Projektbeschreibungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Digitalisierungsstrategien, Nachweise über Interoperabilität, Vergabeunterlagen, IT-Sicherheitskonzepte.
2. Abgleich mit Landesvorgaben
Jedes Bundesland hat eigene Prozesse, Formulare und Zwischenschritte.
3. Priorisierung digitaler Schlüsselprojekte
Besonders gefördert werden:
- KI-Assistenzsysteme
- Robotik für Pflege und Routineprozesse
- Patientenportale
- digitale Notfallstrukturen
- IT-Sicherheit und Interoperabilität
- Prozessautomatisierung (RPA)
- Telemedizin
- Barrierefreie digitale Kommunikation
4. Ohne fristgerechte Meldung keine Chance auf Vollfinanzierung
Nur wer bis 30. September gemeldet wird, hat bis 31. Dezember Luft für Nachreichungen.
Warum das Verpassen der Fristen teuer wird
Viele Häuser kämpfen bereits mit:
- ineffizienten manuellen Prozessen
- hoher Arbeitsbelastung
- Personalmangel in Pflege, Verwaltung und Diagnostik
- steigenden Kosten durch fehlende Automatisierung
- Cyberrisiken durch veraltete Systeme
Ohne Fördermittel bleiben notwendige Modernisierungen liegen – und Kliniken verlieren langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Empfehlung: Jetzt handeln
1. Förderstrategie festlegen
Welche Projekte sind für 2025 strategisch relevant?
2. Ressourcen bündeln
Antragsstellung ist ein interdisziplinärer Prozess (IT, Medizin, Pflege, Verwaltung, Datenschutz, Vergabe).
3. Externe Unterstützung nutzen
Viele Kliniken arbeiten erfolgreich mit Beratungsstellen oder spezialisierten Partnern zusammen, um fristgerechte und vollständige Anträge sicherzustellen.
Die Uhr tickt – Krankenhäuser müssen jetzt aktiv werden
Die Fristen bis 30. September und 31. Dezember entscheiden über Millionenbeträge für Digitalisierung, KI-gestützte Unterstützung, Robotik und moderne Krankenhausstrukturen.
Wer jetzt nicht handelt, riskiert:
- den Verlust von Fördermitteln
- weitere digitale Rückstände
- steigenden Personaldruck
- langfristige finanzielle Nachteile
Die Antragstellung bis Jahresende ist daher ein kritischer Erfolgsfaktor für die Zukunftsfähigkeit jedes Krankenhauses.
SEO-Keywords & Longtail Keywords
- Krankenhauszukunftsgesetz Fristen
- KHZG Antragstellung
- Krankenhausdigitalisierungsfonds 2025
- Frist 30. September KHZG
- Frist 31. Dezember KHZG
- Fördermittel Krankenhaus Digitalisierung
- KHZG Förderantrag Landesministerium
- Transformationsfonds Krankenhaus 2025
- Digitale Transformation Krankenhaus
- KI im Krankenhaus Förderung
- Robotik im Gesundheitswesen Förderung
- Interoperabilität Krankenhaus
- IT-Sicherheit Krankenhaus Förderung
FAQ zum Beitrag (SEO-optimiert)
Warum müssen Krankenhäuser ihre KHZG- und Digitalisierungsfonds-Anträge bis Jahresende einreichen?
Weil nur vollständig angemeldete Anträge, die bis 30. September gemeldet wurden, bis 31. Dezember nachgereicht werden dürfen. Verpasste Fristen führen zum Verlust der Fördermittel.
Was passiert, wenn die Fristen nicht eingehalten werden?
Die Mittel verfallen und werden an den Bund zurückgeführt. Kliniken verlieren dadurch wichtige Investitionsmöglichkeiten.
Wer stellt die Anträge – das Krankenhaus oder das Land?
Krankenhäuser reichen ihre Unterlagen bei den zuständigen Landesbehörden ein. Die Länder prüfen alles und leiten die Anträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung weiter.
Worauf sollten Krankenhäuser bei der Antragstellung besonders achten?
Wesentliche Angaben müssen vor dem 30. September übermittelt sein. Projekte müssen förderfähig, wirtschaftlich und digital nachhaltig strukturiert sein.
Gibt es auch 2025 wichtige Fristen?
Ja. Für den Transformationsfonds sind der 30. September 2025 und der 31. Dezember 2025 entscheidend.
Welche Projekte werden besonders gefördert?
Digitalisierung von Prozessen, Patientenportale, Robotik, KI-Assistenzsysteme, IT-Sicherheit, Interoperabilität und moderne Notfallstrukturen.
FAQ für die KHZG Digitalisierungsfonds
Warum ist die Antragstellung für KHZG- und Digitalisierungsfonds-Projekte bis Jahresende so wichtig?
Weil nur Krankenhäuser, deren Projektbedarfe bis spätestens 30. September gemeldet wurden, ihre vollständigen Unterlagen bis 31. Dezember nachreichen dürfen. Wer diese Fristen verpasst, verliert Fördermittel und kann Digitalisierungsprojekte nicht mehr über KHZG oder den Digitalisierungsfonds finanzieren.
Welche Fristen gelten konkret für Krankenhäuser?
Krankenhäuser müssen ihre Anträge zuerst beim Landesministerium einreichen. Die Länder übermitteln die Bedarfe bis zum 30. September und können vollständige Unterlagen bis 31. Dezember nachreichen. Diese Fristen gelten jedes Jahr – unabhängig vom Bundesland.
Was passiert, wenn die Antragsfristen nicht eingehalten werden?
Wird der Antrag nicht fristgerecht angemeldet oder eingereicht, verfallen die Fördermittel. Nicht genutzte Gelder werden wieder an den Bund zurückgeführt. Krankenhäuser verlieren dadurch wertvolle Finanzierungsspielräume.
Reichen Krankenhäuser ihre KHZG-Anträge direkt beim Bund ein?
Nein. Die Krankenhäuser reichen ihre Unterlagen bei den zuständigen Landesbehörden ein. Erst danach bündeln und übermitteln die Länder die Projekte an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Welche Digitalisierungsprojekte können gefördert werden?
Typische förderfähige Projekte sind:
- KI-Assistenzsysteme
- Robotik zur Unterstützung von Pflege & Routineaufgaben
- Patientenportale
- digitale Notfallstrukturen
- Prozessautomatisierung (RPA)
- Interoperabilität & Standards
- IT-Sicherheitsmaßnahmen
- barrierefreie digitale Kommunikation
- Telemedizinische Anwendungen
Welche Rolle spielen KI und Robotik im KHZG?
KI-gestützte Systeme, Chatbots, automatisierte Prozesse und Robotik zählen zu den Bereichen mit hohem Förderpotenzial. Sie entlasten Personal, verbessern die Versorgungsqualität und ermöglichen durch Automatisierung effizientere Krankenhausroutinen.
Welche Fristen gelten für den Krankenhaustransformationsfonds 2025?
Für den Transformationsfonds 2025 gelten zwei Hauptfristen:
- 30. September 2025: Meldung der Bedarfe der Länder
- 31. Dezember 2025: vollständige Antragsunterlagen, sofern bis 30. September angemeldet
Welche Risiken bestehen für Kliniken, die ihre Anträge zu spät vorbereiten?
Zu späte Antragstellung führt zu:
- Verlust der Fördermittel
- digitalen Rückständen
- mangelnder IT-Sicherheit
- fehlenden Ressourcen für KI, Robotik und moderne Patientenkommunikation
- höherer Arbeitsbelastung für Mitarbeitende
- langfristigen Wettbewerbsnachteilen
Wie sollten Krankenhäuser die Antragstellung vorbereiten?
Empfohlen wird eine strukturierte Vorgehensweise:
- frühzeitige Abstimmung mit dem Landesministerium
- klare Digitalstrategie
- Priorisierung der förderfähigen Projekte
- Erstellung vollständiger technischer, wirtschaftlicher und konzeptioneller Unterlagen
- Einbindung von IT, Pflege, Geschäftsführung, Datenschutz und Vergabestellen
- ggf. Nutzung externer Beratung
Haben alle Bundesländer dieselben Einreichfristen?
Die Stichtage gegenüber dem Bund sind bundesweit einheitlich (30. September / 31. Dezember). Die Fristen der Länder zur Vorabbearbeitung können jedoch variieren – oft mehrere Wochen oder Monate vorher. Krankenhäuser müssen daher die landesspezifischen Zeitpläne unbedingt im Blick behalten.
Wie profitieren Krankenhäuser langfristig von fristgerecht gestellten KHZG-Anträgen?
- schnellere Modernisierung der IT-Infrastruktur
- höhere Patientenzufriedenheit
- Entlastung des Personals
- stabilere Prozesse durch Automatisierung
- bessere Cyber- und Betriebssicherheit
- optimierte Kommunikation durch digitale Patienten- und Mitarbeiterportale
- bessere Wettbewerbsfähigkeit
- geringere Betriebskosten durch effizientere Abläufe

