Praxis IT auf Cloud Server verlagern.

Die IT von Arzt- und Zahnarztpraxen, in die Cloud zu verlagern, bietet enorme Vorteile, schont die Umwelt, verstärkt die IT-Sicherheit und den Geldbeutel.

Das Cloud Computing ist heute bereits Standard und in aller Munde. Trotzdem befinden sich noch in vielen Arzt- und Zahnarztpraxen physikalische Server im Keller oder in extra dafür hergerichteten, belüfteten Räumen. Das ist gerade bei den heutigen Energiekosten höchst ineffizient. Die Auslagerung der Praxis IT in die Cloud zu zertifizierten Cloud-Providern ergibt aus verschiedensten Gründen Sinn, fördert die Sicherheit, die Aktualität von IT-Systemen, reduziert Kosten und schont die Umwelt.

Die Verlagerung von Praxis-IT auf Cloud-Server bietet zahlreiche Vorteile. Hier sind einige der wichtigsten:

  1. Skalierbarkeit: Cloud-Server ermöglichen es Ihnen, Ihre IT-Ressourcen schnell und einfach an die wechselnden Anforderungen Ihrer Praxis anzupassen. Sie können bei Bedarf mehr Speicherplatz, Rechenleistung oder Bandbreite hinzufügen und so für ein optimales Nutzererlebnis sorgen.
  2. Kosteneffizienz: Mit Cloud-Servern zahlen Sie nur für die Ressourcen, die Sie tatsächlich nutzen. Dies kann zu erheblichen Kosteneinsparungen führen, insbesondere im Vergleich zu den Anschaffungs- und Wartungskosten für eigene physische Server.
  3. Datensicherheit: Cloud-Anbieter verfügen über umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen und -protokolle, um Ihre Daten vor Cyberangriffen und Datenverlust zu schützen. Zudem bieten sie regelmäßige Backups und redundante Speichersysteme, um die Integrität Ihrer Daten zu gewährleisten.
  4. Verfügbarkeit: Cloud-Server bieten eine hohe Verfügbarkeit und gewährleisten, dass Ihre Anwendungen und Daten jederzeit und von überall aus zugänglich sind. Dies ist besonders wichtig für Praxen, die standortübergreifend arbeiten oder deren Mitarbeiter häufig mobil arbeiten.
  5. Schnelle Implementierung: Die Einrichtung und Verwaltung von Cloud-Servern ist im Vergleich zu physischen Servern deutlich schneller und einfacher. Anbieter bieten häufig vordefinierte Pakete und Dienste an, die sich einfach an die individuellen Bedürfnisse Ihrer Praxis anpassen lassen.
  6. Flexibilität: Cloud-Server bieten eine flexible Plattform, auf der Sie neue Anwendungen und Technologien schnell und einfach implementieren können. Dies ermöglicht es Ihrer Praxis, stets auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und innovative Lösungen für Ihre Patienten anzubieten.
  7. Umweltfreundlichkeit: Cloud-Server sind in der Regel energieeffizienter als eigene Serverinfrastrukturen, da Anbieter ihre Ressourcen auf optimale Weise nutzen und so den Energieverbrauch minimieren. Dies trägt dazu bei, den ökologischen Fußabdruck Ihrer Praxis zu reduzieren.

Insgesamt kann die Verlagerung Ihrer Praxis-IT auf Cloud-Server zu einer verbesserten Effizienz, Kosteneinsparungen und einem besseren Patientenservice führen. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Anforderungen Ihrer Praxis sowie Fragen der Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien zu berücksichtigen, bevor Sie diesen Schritt unternehmen.

Eine nachhaltige und umweltschonende IT-Infrastruktur steigert die Attraktivität einer Arztpraxis.


Gelebte Nachhaltigkeit und der Umweltschutz in Arzt- und Zahnarztpraxen tragen massiv zum Image, der Wahrnehmung bei Patientinnen- und Patienten Für viele sind dies ausschlaggebende Attribute bei der Suche nach einer Praxis. Richtig kommuniziert, z.B durch Online-Marketing, wird eine nachhaltig betriebene Arztpraxis mehr neue Patienten Patienten gewinnen.

Eine moderne, nachhaltige IT Infrastruktur und neue digitale Lösungen sind für medizinische Fachkräfte ein Grund sich bei der Job- und Stellensuche hier zu bewerben.

Die Anbieter von Praxis IT-Lösungen und Cloud-Lösungen, sollten wie die Anbieter von Digitalen Gesundheitsanwendungen – DIGA zertifiziert sein. Die Zertifizierung übernimmt die Gematik

Eine Online-Terminanfrage für Praxen kann Zeit und Nerven schonen, erhöht die Attraktivität einer Praxis.

Die Vorteile einer Online-Terminanfrage/Terminbuchung für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Therapiepraxen… sind vielfältig. Nicht zuletzt wird der Eindruck vermittelt, „die Praxis geht mit der Zeit“.

  • Entlastung der Telefonie und der Mitarbeiter/innen
  • Asynchrone Kommunikation – Terminanfragen können täglich einmal bearbeitet, bestätigt werden.
  • Bessere Erreichbarkeit für Notfallpatienten
  • die Praxis-Attraktivität wird durch 24/7 Erreichbarkeit erhöht.
  • Längere Antwortzeiten für die Terminanfragen
  • Volle Terminkontrolle durch die Praxis
  • Weniger Terminausfälle, durch Terminerinnerungs-Funktionen als Push-Nachricht, SMS oder e-mail.
  • Automatische Buchungsbestätigung per SMS oder Push-Nachricht
  • Adressdaten, Behandlungswunsch, behandelnder Arzt, Art der Versicherung, stehen vorab zur Verfügung. 
  • Bidirektionale Schnittstelle zum Praxisinformationssystem – Datenübertragung in beide Richtungen.
  • Patientenbindung und Mitarbeiterzufriedenheit. durch weniger Telefonanrufe in der Praxis.
  • Sie ist eine DIGA und unterliegt strengen Prüf- und Zertifizierungsvorgaben durch die Gematik.

Die Suchanfragen, die nach Arzt- oder Facharztpraxis, die eine Online-Terminvergabe als Serviceleistung suchen, steigen rasant. Für viele Patienten ist die Online Terminvergabe der entscheidende Faktor. Telefonanrufe und vor allem das Warten in Telefonschleifen werden abgelehnt. 

Bereits in 2019 hat der Blog GetApp eine Studie zur Online-Terminanfrage veröffentlicht. Schon damals entschieden sich Patientinnen und Patienten für die neue Arztpraxis, die eine Online-Terminanfrage anbietet. Quelle: GetApp

QR-Online-Terminanfrage-Buchung

weitere Informationen:

Das E-Rezept die  E-Verordnung e-Rezept
Der Elektronische Medikationsplan  eMP
Die elektronische Patientenakte  ePA
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU
Die digitale Anwendungen + Apps DIGA


Die Gematik veröffentlicht auf Ihrer Webseite neue Entwicklungen, neue Anwendungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Der elektronische Heilberufe-Ausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufe-Ausweis (eHBA) als Authentifizierungs-Grundlage  für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Zahnärztinnen , andere Gesundheitsdienstleister.

Viele Gesetzesvorhaben und bestehende Gesetze zum Schutz von Patientendaten in der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen – PDSG Datenschutzgesetz – sind neu und bilden die rechrliche Grundlage für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das Digitale-Versorgung-Gesetz und das Terminservice- und Versorgungsgesetz, um nur zwei zu nennen. –  Die digitalen Möglichkeiten und Anwendungen, wie z.B. die ePAdigitale oder elektronische Patientenakte, die Online-Videosprechstunde, das e-Rezept- sind neue oder bereits bestehende digitale Möglichkeiten.  Für die Nutzung der neuen digitalen Gesundheitsanwendungen, ist es unabdingbar, sich als Gesundheitsdienstleister, als Arzt oder Ärztin, als Psychologe oder Psychologin zu authentifizieren. Der Schutz der TI – Telematik-Infrastruktur, sowie sensibler Patientendaten, hat oberste Priorität. Auch in der digitalen Kommunikation, der Kooperation zwischen Ärzten und Fachärzten und Leistungsträgern wie Versicherungen und Abrechnungsstellen werden digitale Authentifizierungs-Möglichkeiten immer mehr zur Pflicht.

elektronischer-Heilberufeausweis

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Das E-Rezept die  E-Verordnung e-Rezept
Der Elektronische Medikationsplan  eMP
Die elektronische Patientenakte  ePA
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU
Die digitale Anwendungen + Apps DIGA


Die Gematik veröffentlicht auf Ihrer Webseite neue Entwicklungen, neue Anwendungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Das e-Rezept im Gesundheitswesen.

Das e-Rezept ist neben der ePA eine weitere wichtige Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen.

Das e-Rezept wird eine Pflichtanwendung für verschreibungspflichtige Medikamente und ersetzt die Verordnung in Papierform. Das e-Rezept kann vor Ort in der Praxis aber auch aus der Ferne erstellt werden.

Eine Testphase für interessierte Praxen ist laut Gematik bereits möglich.

  • e-Rezepte werden sowohl in der stationären Apotheke als auch in einer Online-Apotheke eingelöst. Die einlösende Apotheke muss ebenfalls technisch bereit für die Einlösung von digitalen Rezepten sein.
  • Verordnungen für Gesundheits-Dienstleistungen, der mobilen, der häuslichen Pflege und medizinischer Hilfsmittel, können in Zukunft digital verordnet werden.
  • Das e-Rezept kann auch den Leistungserbringern, den Versicherungen auf elektronischem Wege übermittelt werden.
  • Der elektronische Heilberufeausweis – eHBA dient als Authentifizierung für Ärztinnen und Ärzte.
  • Die Signatur, die Unterschrift auf dem e-Rezept, die Verordnung können digital unterzeichnet oder als Fingerprint freigegeben werden.
  • Sichere, verschlüsselte Übertragung von e-Rezepten und Verordnungen.
  • Integrierter Wechselwirkungscheck  – sind die Arzneimittel miteinander verträglich – , Contra-Indikationen können frühzeitig erkannt werden.
  • Sichere, verschlüsselte Übertragung von e-Rezepten und Verordnungen.
  • e-Rezepte sind mit dem eMP dem elektronischen Medikationsplan verknüpft. Wiederholungsrezepte sind einfach zu bearbeiten, aufzurufen.
  • Ende der „Zettelwirtschaft“ in der Praxis oder Apotheke...
  • Das e-Rezept beinhaltet einen QR-Code, der von allen autorisierten Personen, eingescannt, eingelöst werden kann.
  • Rezepte müssen nicht mehr abgeholt oder von der Arztpraxis per Post verschickt werden.

Die Gematik hat dazu viele Informationen und Erklärvideos zum e-Rezept auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Green: Das e-Rezept trägt zum Umwelt- und Naturschutz bei. Weniger Papierverbrauch, Ausdrucke werden vermieden, Porto wird gespart, weniger Wege von und zur Arztpraxis.

QR-qr-rezept

weitere Informationen:

weitere Informationen:

Das E-Rezept die  E-Verordnung e-Rezept
Der Elektronische Medikationsplan  eMP
Die elektronische Patientenakte  ePA
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU
Die digitale Anwendungen + Apps DIGA


Die Gematik veröffentlicht auf Ihrer Webseite neue Entwicklungen, neue Anwendungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Die DSGVO im Gesundheitswesen, die IT-Sicherheit.

Die Einhaltung des Datenschutzes, der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – als wichtige Voraussetzung bei der Digitalisierung von Arztpraxen, Apotheken und anderen Unternehmen der Gesundheitsbranche.

Die Pandemie und andere Themen in der Gesundheitsbranche haben den Datenschutz nach DSGVO, datenschutzkonforme IT-Systeme, Verschlüsselung von  Praxis-Webseiten und vorgeschriebene Cookie-Hinweise, Impressums-Pflicht und Datenschutzhinweise, den Umgang mit Patientendaten in den Hintergrund gedrängt. Die digitale Patientenakte kommt und stellt auch die Praxis IT, die
TI-Telematikinfrastruktur, die Dienstleister von Webservices vor große Herausforderungen, gerade im sensiblen Bereich der Sicherheit von Patientendaten.

Was muss beim Datenschutz, Patientenschutz bei Praxis-Webseiten und IT-Systemen beachtet werden?

  • Ist die Praxis-Webseite SSL-verschlüsselt (Secure Socket Layer), um die IP-Adressen der Besucher zu verbergen?

    Dies ist nicht nur eine Vorgabe an den Datenschutz, sondern hat auch Einfluß auf die Positionierung der Praxis-Webseite bei Google & Co.
    Nicht verschlüsselte, nicht mobil optimierte (Responsives Design) Praxis-Webseiten werden nicht mehr von Google & Co. berücksichtigt und verlieren ihr Ranking, sind damit unauffindbar.

  • Sind das Impressum und die Datenschutzhinweise rechtskonform und enthalten sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen   auch die vorgeschriebenen Hinweise auf die Nutzung von Social-Media und Trackingtools, wie Google Analytics, Piwik…?
  • Ist eine E-mail Verschlüsselung vorhanden und können Patienten sicher mit der Praxis kommunizieren?
  • Werden bei modernen Arztkonsultationen, wie z.B. einer Online- oder Videosprechstunde die Datenschutzrichtlinien beachtet?
  • Sind die IT-Systeme gegen unbefugten Zugriff gesichert. Eigene Stromversorgung – tägliche Datensicherung – werden Passwörter regelmäßig gewechselt?
  • Sind Antivirenprogramme auf den Praxisrechnern installiert?
  • Gibt es einen eigenen gesicherten Server-Raum? *
  • Wird die Praxis IT von zertifizierten Cloud-Anbietern gehostet und betreut?
  • Sind redundante IT Systeme für den Weiterbetrieb und die Wiederherstellung vorhanden?
  • Wird die Datensicherung täglich automatisch vorgenommen?
  • Werden Server von zertifizierten App-Dienstleistern, z.B einer Online-Terminanfrage auf inländischen oder auf Servern in EU Staaten gehostet? 
  • Werden Chat/Messenger Dienste genutzt, so gelten auch hier besondere Anforderungen an den Datenschutz. 
  • Gibt es Auftragsverarbeitungsverträge mit IT und Cloud Dienstleistern, z.B. für die Online-Terminvergabe, eine Messenger (Chat) Diensten, Video-Sprechstunden? Dienste wie z.B. Zoom sind nicht datenschutzkonform nach BDSG und DSGVO,
  • Sind die Computerbildschirme vor unbefugtem Einblick geschützt?
  • Sind die Mitarbeiter:innen über die Einhaltung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit schriftlich informiert? 
  • Gibt es eine(n) Datenschutzbeauftragte(n)?
  • Gibt es eine Einwilligungserklärung des Patienten zur digitalen Weitergabe von Patientendaten, z.B an Fachärzte und Versicherungen?
  • Sind die Anbieter  von IT und App Anwendungen durch die Gematik zertifiziert?

    * Empfehlung: Praxis IT-Systeme nicht in der eigenen Praxis betreiben. Das hat immense Vorteile: Sicherere Cloud-Lösungen, redundante Systeme, Datensicherung auf hochmodernen inländischen Servern, zu geringeren Kosten.
QR-DSGVO-Gesundheitswesen