Flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) – So funktioniert das Opt-out-Verfahren
Die ePA kurz erklärt
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Sammelbecken für Gesundheitsdaten. Darin können ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Impfungen und Medikamente sicher gespeichert werden. Versicherte entscheiden selbst, welche Daten sie hochladen und wer darauf zugreifen darf.
Durch das neue Opt-out-Verfahren erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA – es sei denn, sie widersprechen aktiv. Die Nutzung ist freiwillig, die Kontrolle über die eigenen Daten bleibt jederzeit erhalten.
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) startet das deutsche Gesundheitswesen in die digitale Zukunft. Dank des Opt-out-Verfahrens wird die ePA allen gesetzlich Versicherten automatisch zur Verfügung gestellt – es sei denn, sie widersprechen aktiv.
Opt-out-Verfahren im Überblick
- Information durch die Krankenkasse: Versicherte werden schriftlich über die ePA und ihre Rechte informiert.
- Frist für Widerspruch: Ab Zugang der Information bleibt sechs Wochen Zeit, um der Einrichtung der ePA zu widersprechen.
- Widerspruchsmöglichkeiten: Der Widerspruch ist vor der Erstellung und jederzeit danach möglich. Bestehende Daten werden auf Wunsch gelöscht.
- Widerruf des Widerspruchs: Ein einmaliger Widerspruch kann später wieder aufgehoben werden, um die ePA zu nutzen.
So kann widersprochen werden
- Über die ePA-App oder direkt bei der Krankenkasse.
- Über die Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse.
Zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten
- Bestimmen, welche Praxen oder Apotheken Zugriff erhalten.
- Einzelne Dokumente ausblenden oder freigeben.
- Nutzung der Daten für Forschungszwecke ablehnen.
Die ePA wird durch das Opt-out-Verfahren flächendeckend eingeführt, bleibt jedoch freiwillig nutzbar. Versicherte behalten jederzeit die volle Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten.
Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
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