ePA – Die elektronische Patientenakte.

Chancen und Herausforderungen der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird 2025 flächendeckend in Deutschland eingeführt und revolutioniert die Art und Weise, wie Gesundheitsdaten verarbeitet und geteilt werden. Als Herzstück der digitalen Gesundheitsversorgung bietet sie neue Möglichkeiten für Patientinnen, Ärztinnen, Therapeut*innen, Krankenhäuser und Apotheken. Doch welche Chancen eröffnet sie wirklich, und welche Herausforderungen müssen bewältigt werden?

Was ist die ePA und warum ist sie so wichtig?

Die ePA dient als zentrale Plattform zur Speicherung und Vernetzung von Gesundheitsdaten. Sie ermöglicht den sicheren Austausch von Informationen zwischen Ärzt*innen, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen. Zudem fungiert sie als digitales Dashboard für Gesundheitsanwendungen wie DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen), Medikationspläne (eMP) und medizinische Apps.

Die ePA ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer vernetzten und nachhaltigen Gesundheitsversorgung, indem sie interdisziplinäre Zusammenarbeit fördert und Patient*innen in den Mittelpunkt stellt.

Die Vorteile der ePA im Überblick

  • Transparente Krankengeschichte: Ärzt*innen können auf vollständige Patientendaten zugreifen, um individuelle Behandlungspläne zu erstellen.
  • Sichere Medikamentenversorgung: Apothekerinnen und Ärztinnen erkennen frühzeitig Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten.
  • Digitale Medikationspläne: Patient*innen behalten den Überblick über Einnahmezeiten und Dosierungen.
  • Effizientere Behandlungen: Chronische Erkrankungen und Kontrolltermine werden besser organisiert.
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen: Das spart Zeit und reduziert Kosten.
  • Umweltfreundlichkeit: Papierloser Datenaustausch schont Ressourcen und reduziert den CO₂-Fußabdruck.
  • Datensicherheit: Strenge Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt sensible Gesundheitsdaten.
  • Schnelle Verfügbarkeit: Wichtige Dokumente wie Arztbefunde, Röntgenbilder oder Medikationspläne sind jederzeit über die ePA-App abrufbar.

Herausforderungen bei der Einführung der ePA

  1. Technische Infrastruktur: Viele Praxen und Krankenhäuser benötigen Investitionen in IT-Systeme, um die ePA nahtlos zu integrieren.
  2. Datenschutzbedenken: Die sichere Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten erfordert umfassende Aufklärung und Vertrauen.
  3. Schulungen: Ärzt*innen, Pflegepersonal und Apotheken müssen geschult werden, um die ePA effizient nutzen zu können.
  4. Akzeptanz bei Patient*innen: Ältere oder technikunerfahrene Menschen könnten Schwierigkeiten bei der Nutzung haben.

Das Potenzial der ePA: Ein Schritt in die Zukunft

Die ePA steht symbolisch für den Übergang zu einer digitalen, patientenzentrierten Gesundheitsversorgung. Neben der Effizienzsteigerung und der Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit trägt sie auch zur Nachhaltigkeit bei.

Das Bundesgesundheitsministerium betont die Bedeutung der ePA als Meilenstein der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ihr Erfolg hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie gut technische, rechtliche und soziale Herausforderungen gemeistert werden.

Die ePA als Schlüssel zur vernetzten Gesundheitsversorgung

Die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte ist ein großer Schritt nach vorn. Sie schafft neue Chancen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und hilft, die Versorgung effizienter, nachhaltiger und sicherer zu gestalten. Jetzt liegt es an den Akteur*innen, die ePA erfolgreich in die Praxis umzusetzen und ihre Potenziale voll auszuschöpfen.

Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema ePAelektronische Patientenakte.

ePA elektronische Patientenakte

weitere Informationen:

Das E-Rezept die  E-Verordnung e-Rezept
Der Elektronische Medikationsplan  eMP
Die elektronische Patientenakte  ePA
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU

Die Gematik veröffentlicht auf Ihrer Webseite neue Entwicklungen, neue Anwendungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Erklär-Videos vermitteln die Funktionen und Möglichkeiten druch die ePA anschaulich. Die meisten Krankenkassen bieten eigene Apps für die elektronische Patienten an.
Eine Liste mit den Krankenkassen, das Angebot an ePA-Apps, findet sich auf der Webseite der Gematik

Rechtliche Vorgaben, rechtskonforme Webseiten für Arzt- und Zahnarztpraxen….

Bei der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben für Webseiten, Internetauftritten von Arzt- und Zahnarztpraxen, Therapiepraxen, Apotheken besteht großer Handlungsbedarf.

Ein häufig unterschätztes Thema beim Betrieb von Webseiten für Arztpraxen und anderer Gesundheits-Dienstleister sind die gesetzlichen Vorgaben, die rechtlichen Verpflichtungen, die die Gesetzgebung für den Betrieb von Webseiten vorgibt, die bei Nichtbeachtung zu Sanktionen – Abmahnungen – führen können. Dabei sind gerade Unternehmen des Gesundheitswesens verpflichtet dem Datenschutz von Patientinnen- und Patienten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Häufige Rechtsverstöße bei Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen:

  • Fehlendes, fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum, z.B. die fehlende Aufführung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  • Fehlende oder fehlerhafte Datenschutz-Erklärung.
  • Fehlende Cookie-Hinweise und/oder Cookie-Banner
  • Fehlende SSL-Verschlüsselung der URL im Browser für sicheres, verschlüsseltes Interagieren mit der Webseite.
  • Fehlende Aufführung der Bildrechte (Urheberschutz, Quellenhinweise)
  • Kein Hinweis auf die Erhebung von notwendigen Statistiken zur Erfolgsmessung (Datenerfassung z.B. Google Analytics)
  • Kein Hinweis auf den rechtlich Verantwortlichen, Betreiber der Praxis-Webseite.
  • Social Media Plugins werden direkt mit den jeweiligen Kanälen verknüpft ohne Abfrage des Einverständnisses.
  • Bildquellen, Urheberrechte werden nicht aufgeführt.
  • Auch Social Media Profile – Auftritte von Arztpraxen benötigen ein Impressum,
    zumindest ein Link zum Impressum der Praxis-Webseite.

Wichtig: Dies sind nur einige rechtliche Grundlagen, die von vielen Praxis-Webseiten nicht erfüllt werden. Die Vorgaben werden nicht zuletzt durch die DSGVO immer komplexer. Sie sollten nicht ignoriert werden. Sonst könnten Abmahnungen drohen. Auch sind Webseiten und dort verwendete Apps eine potenzielle Eingangstür für Cyber-Kriminalität.

Rechtliche-Anforderungen-Webseiten

Digitale Zwillinge – Avatare in der Medizin und im Gesundheitswesen.

Digitale Zwillinge oder Doppelgänger, Avatare*, werden die Medizin, die Erkennung und Behandlung von Krankheiten revolutionieren.

Die rasante Entwicklung der Digitalisierung in der Medizin geht auch im Jahre 2022 weiter.
Neue Möglichkeiten setzen auch im Gesundheitsbereich, bei der Anamnese,Behandlung und Heilung von Patientinnen und Patienten, in der Forschung und Entwicklung neue Standards.

In Zukunft können von uns digitale ZwillingeAvatare* erstellt werden, die individuelle Gesundheitsdaten und digitale Aufnahmen, z.B. MRT – CT, als Grundlage für eine fallspezifische Behandlung durch Ärztinnen- und Ärzte in der Smart-Medical-Practice oder dem Smart Hospital interagieren können.
Eine Utopie? Nein, Avatarevirtuelle Zwillinge und VR (Virtual Reality) finden sich in immer mehr Anwendungen im Gesundheitswesen, der Medizin, der Psychologie. Die Entwicklung ist rasant. Genehmigungsverfahren, Daten- und Patientenschutz sind allerdings noch große Hürden.
Siemens Healhineers ist einer der Vorreiter in der Entwicklung von künstlichen Zwillingen in Europa und der Welt. Mehr erfahren auf der Webseite von Siemens Healthineers zum Thema Digitale Zwillinge:

https://www.siemens-healthineers.com/deu/perspectives/humanizing-medtech

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und nehmen stetig zu.

Psychotherapie – posttraumatische Belastungsstörung
Diabetes-Behandlung und Therapie
Krebstherapie
Augenheilkunde
Entwicklung von Pharmazeutika
Impfstoff-Entwicklung und Forschung
medizinische Ausbildung
Multiples-Sklerose – MS

Cloud-Anwendungen speichern Daten aus unterschiedlichen Quellen, Künstliche Intelligenz,
KI – (engl. AI Artifical Intelligence) errechnet und ermittelt die optimalen Behandlungsmethoden, Medikationen oder Reha-Maßnahmen in kürzester Zeit.
KI analysiert gewaltige Datenmengen aus medizinischer Expertise, Ergebnissen medizinischer Studien, OP-Berichten, Behandlungsergebnissen und das weltweit. Hinzu kommt die Visualisierung durch MRT oder CT Aufnahmen… Gesundheits- und Vitaldaten müssen der KI durch Scans von Dokumenten, Video- und Bilddateien zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden sicher auf redundanten Cloud-Servern gehostet.

Techgiganten wie Google sind bei der Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, bei digitalen Zwillingen, dem Metaverse schon sehr weit und sammeln Gesundheitsdaten – Ergebnisse medizinischer Studien.

Amerikanische Tech-Unternehmen und Cloud-Anbieter wie Google, Apple, Microsoft… haben die gewaltigen Entwicklungs- und Umsatzchancen schon länger erkannt. Die Datenmengen, die z.B. Google als weltweit führendes Suchmaschinen-Unternehmen bereits jetzt sammelt, lassen erahnen, dass die Tech-Giganten den umsatzträchtigen Bereich der Gesundheit, der Patientendaten schon länger ins Visier genommen haben.

Google hat das britische Startup DeepMind, das sich mit KI – AI im Gesundheitswesen beschäftigt und Zugriff auf Daten des britischen Gesundheitssystems hat, gekauft.
Die Kooperation mit der weltbekannten Mayoclinic, zur Digitalisierung und Erfassung von medizinwissenschaftlichen Veröffentlichungen, Krankheits- und Patientendaten zeigen die Anstrengungen von Google & Co in diesem Bereich
Zahlreiche medizinische Anwendungen und Gesundheits-Apps wie z.B. Google Health zeigen nicht nur Ergebnisse uns geben Antworten auf gesundheitliche Fragen der User, sie sammeln auch Daten über das Suchverhalten der Nutzer, z.B. nach Antworten zu Gesundheitsthemen.

Rechtliche Voraussetzungen an die Nutzung von Patienten- und Gesundheitsdaten sind hierzulande noch zu klären.

Die Voraussetzungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten aus verschiedenem Datenquellen zusammen mit persönlichen Gesundheits- und Vitaldaten ist in Deutschland an viele gesetzliche Vorgaben, den durch die DSGVO und anderer Vorschriften zur Nutzung von Gesundheits- und Patientendaten geknüpft.
Aber hier liegt auch die Chance. Gesundheitsdaten ohne die öffentliche Preisgabe persönlicher Patientendaten wird die große Aufgabe für Lösungen heimischer Cloud- und IT-Anbieter und vieler Startup-Unternehmen, die medizinische Lösungen, DIGA entwickeln.

*künstliche Person oder eine grafisch animierte Figur, die einem Internetnutzer in der virtuellen Welt zugeordnet wird, deren Gesundheitsdaten, die medizinische Vita enthält. Dadurch können individuelle Krankheitsbilder und Behandlungen simuliert werden und damit die Medizin insgesamt revolutionieren.

Die DSGVO im Gesundheitswesen, die IT-Sicherheit.

Die Einhaltung des Datenschutzes, der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – als wichtige Voraussetzung bei der Digitalisierung von Arztpraxen, Apotheken und anderen Unternehmen der Gesundheitsbranche.

Die Pandemie und andere Themen in der Gesundheitsbranche haben den Datenschutz nach DSGVO, datenschutzkonforme IT-Systeme, Verschlüsselung von  Praxis-Webseiten und vorgeschriebene Cookie-Hinweise, Impressums-Pflicht und Datenschutzhinweise, den Umgang mit Patientendaten in den Hintergrund gedrängt. Die digitale Patientenakte kommt und stellt auch die Praxis IT, die
TI-Telematikinfrastruktur, die Dienstleister von Webservices vor große Herausforderungen, gerade im sensiblen Bereich der Sicherheit von Patientendaten.

Was muss beim Datenschutz, Patientenschutz bei Praxis-Webseiten und IT-Systemen beachtet werden?

  • Ist die Praxis-Webseite SSL-verschlüsselt (Secure Socket Layer), um die IP-Adressen der Besucher zu verbergen?

    Dies ist nicht nur eine Vorgabe an den Datenschutz, sondern hat auch Einfluß auf die Positionierung der Praxis-Webseite bei Google & Co.
    Nicht verschlüsselte, nicht mobil optimierte (Responsives Design) Praxis-Webseiten werden nicht mehr von Google & Co. berücksichtigt und verlieren ihr Ranking, sind damit unauffindbar.

  • Sind das Impressum und die Datenschutzhinweise rechtskonform und enthalten sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen   auch die vorgeschriebenen Hinweise auf die Nutzung von Social-Media und Trackingtools, wie Google Analytics, Piwik…?
  • Ist eine E-mail Verschlüsselung vorhanden und können Patienten sicher mit der Praxis kommunizieren?
  • Werden bei modernen Arztkonsultationen, wie z.B. einer Online- oder Videosprechstunde die Datenschutzrichtlinien beachtet?
  • Sind die IT-Systeme gegen unbefugten Zugriff gesichert. Eigene Stromversorgung – tägliche Datensicherung – werden Passwörter regelmäßig gewechselt?
  • Sind Antivirenprogramme auf den Praxisrechnern installiert?
  • Gibt es einen eigenen gesicherten Server-Raum? *
  • Wird die Praxis IT von zertifizierten Cloud-Anbietern gehostet und betreut?
  • Sind redundante IT Systeme für den Weiterbetrieb und die Wiederherstellung vorhanden?
  • Wird die Datensicherung täglich automatisch vorgenommen?
  • Werden Server von zertifizierten App-Dienstleistern, z.B einer Online-Terminanfrage auf inländischen oder auf Servern in EU Staaten gehostet? 
  • Werden Chat/Messenger Dienste genutzt, so gelten auch hier besondere Anforderungen an den Datenschutz. 
  • Gibt es Auftragsverarbeitungsverträge mit IT und Cloud Dienstleistern, z.B. für die Online-Terminvergabe, eine Messenger (Chat) Diensten, Video-Sprechstunden? Dienste wie z.B. Zoom sind nicht datenschutzkonform nach BDSG und DSGVO,
  • Sind die Computerbildschirme vor unbefugtem Einblick geschützt?
  • Sind die Mitarbeiter:innen über die Einhaltung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit schriftlich informiert? 
  • Gibt es eine(n) Datenschutzbeauftragte(n)?
  • Gibt es eine Einwilligungserklärung des Patienten zur digitalen Weitergabe von Patientendaten, z.B an Fachärzte und Versicherungen?
  • Sind die Anbieter  von IT und App Anwendungen durch die Gematik zertifiziert?

    * Empfehlung: Praxis IT-Systeme nicht in der eigenen Praxis betreiben. Das hat immense Vorteile: Sicherere Cloud-Lösungen, redundante Systeme, Datensicherung auf hochmodernen inländischen Servern, zu geringeren Kosten.
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