Bei der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben für Webseiten, Internetauftritten von Arzt- und Zahnarztpraxen, Therapiepraxen, Apotheken besteht großer Handlungsbedarf.
Ein häufig unterschätztes Thema beim Betrieb von Webseiten für Arztpraxen und anderer Gesundheits-Dienstleister sind die gesetzlichen Vorgaben, die rechtlichen Verpflichtungen, die die Gesetzgebung für den Betrieb von Webseiten vorgibt, die bei Nichtbeachtung zu Sanktionen – Abmahnungen – führen können. Dabei sind gerade Unternehmen des Gesundheitswesens verpflichtet dem Datenschutz von Patientinnen- und Patienten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Häufige Rechtsverstöße bei Webseiten von Arzt- und Zahnarztpraxen:
- Fehlendes, fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum, z.B. die fehlende Aufführung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Fehlende oder fehlerhafte Datenschutz-Erklärung.
- Fehlende Cookie-Hinweise und/oder Cookie-Banner
- Fehlende SSL-Verschlüsselung der URL im Browser für sicheres, verschlüsseltes Interagieren mit der Webseite.
- Fehlende Aufführung der Bildrechte (Urheberschutz, Quellenhinweise)
- Kein Hinweis auf die Erhebung von notwendigen Statistiken zur Erfolgsmessung (Datenerfassung z.B. Google Analytics)
- Kein Hinweis auf den rechtlich Verantwortlichen, Betreiber der Praxis-Webseite.
- Social Media Plugins werden direkt mit den jeweiligen Kanälen verknüpft ohne Abfrage des Einverständnisses.
- Bildquellen, Urheberrechte werden nicht aufgeführt.
- Auch Social Media Profile – Auftritte von Arztpraxen benötigen ein Impressum,
zumindest ein Link zum Impressum der Praxis-Webseite.
Wichtig: Dies sind nur einige rechtliche Grundlagen, die von vielen Praxis-Webseiten nicht erfüllt werden. Die Vorgaben werden nicht zuletzt durch die DSGVO immer komplexer. Sie sollten nicht ignoriert werden. Sonst könnten Abmahnungen drohen. Auch sind Webseiten und dort verwendete Apps eine potenzielle Eingangstür für Cyber-Kriminalität.