Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Entwurf für ein neues Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossen.
Damit will das Bundesgesundheitsministerium die Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung stärken, ihre Aufgaben erweitern und die wirtschaftliche Situation insbesondere im ländlichen Raum verbessern. (BMG)
Was sich ändert – Ziele der Reform
Stärkung der Vor-Ort-Apotheken:
Das flächendeckende Netz der Apotheken soll stabiler werden, Bürokratie abgebaut und die betriebswirtschaftliche Lage vor Ort verbessert werden. (AOK)
Mehr Kompetenzen für Apothekerinnen und Apotheker:
Apotheken sollen künftig über erweiterte Befugnisse verfügen, darunter:
- Durchführung von Impfungen mit nahezu allen Impfstoffen (außer Lebendimpfstoffe) – z. B. Tetanus oder FSME. (Ärzteblatt)
- Beratung und Messungen zu Blutdruck, Blutzucker oder weiteren Gesundheitswerten. (KBV – Startseite)
- Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Medikamente unter klar definierten Bedingungen ohne ärztliche Verordnung – etwa in der Anschlussversorgung chronisch Kranker. (KBV – Startseite)
- Schnelltests auf häufige Infektionserreger direkt vor Ort. (KBV – Startseite)
Unterstützung auf dem Land:
Ein Zuschuss für Teilnotdienste und die erleichterte Gründung von Zweigapotheken sollen die Versorgung in dünn besiedelten Regionen sichern. (Schneider + Partner)
Flexiblere Personalregelungen:
Erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) dürfen in definierten Fällen vorübergehend die Leitung kleinerer Apotheken übernehmen – ein Modellprojekt zur Entlastung in ländlichen Apothekenstandorten. (DeutschesApothekenPortal)
Zur Pressemitteilung beim Bundesgesundheitsministeriumg
Diskussion und Kritik
Die Reform stößt nicht nur auf Zustimmung:
- Die Apothekerschaft fordert weiter eine dauerhafte Honorarerhöhung – aktuelle Pläne sehen diese nicht vor, da der finanzielle Rahmen begrenzt ist. (AOK)
- Ärzteverbände warnen vor einer Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen, wenn Apotheken erweiterte Diagnostik- und Abgabeaufgaben übernehmen. (KBV – Startseite)
Nächste Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun Bundestag und Bundesrat zur Beratung vorgelegt. Spätestens im Jahr 2026 sollen viele der neuen Regelungen in Kraft treten – begleitet von Verhandlungen über Honorare und Verordnungen. (AOK)
FAQ zur Apothekenreform 2026
Was ist die Apothekenreform 2026?
Die Apothekenreform 2026 ist ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, mit dem Apotheken stärker in die gesundheitliche Versorgung eingebunden werden sollen. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, Bürokratie abzubauen und Apotheken – insbesondere im ländlichen Raum – wirtschaftlich zu stabilisieren.
Wer hat die Apothekenreform beschlossen?
Der Gesetzentwurf wurde im Dezember 2025 vom Bundeskabinett auf Initiative des Bundesgesundheitsministerium beschlossen und wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten.
Welche neuen Aufgaben bekommen Apotheken durch die Reform?
Apotheken sollen künftig unter anderem:
- zusätzliche Impfungen durchführen,
- einfache Gesundheitsmessungen (z. B. Blutdruck, Blutzucker) anbieten,
- bestimmte Schnelltests durchführen,
- in klar definierten Fällen Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben.
Damit werden Apotheken stärker als niedrigschwellige Anlaufstellen im Gesundheitssystem positioniert.
Dürfen Apotheken künftig Medikamente ohne Rezept abgeben?
Ja, aber nur eingeschränkt. Die Reform sieht vor, dass Apotheken in bestimmten medizinisch klar geregelten Situationen verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben dürfen – etwa zur Überbrückung oder Anschlussversorgung. Eine generelle Abschaffung der Rezeptpflicht ist nicht vorgesehen.
Welche Vorteile hat die Reform für Patientinnen und Patienten?
Patientinnen und Patienten profitieren vor allem durch:
- schnelleren Zugang zu Gesundheitsleistungen,
- kürzere Wege und weniger Wartezeiten,
- bessere Versorgung in ländlichen Regionen,
- zusätzliche Präventionsangebote direkt in der Apotheke.
Wie sollen Apotheken im ländlichen Raum gestärkt werden?
Geplant sind unter anderem:
- finanzielle Zuschüsse für Teil-Notdienste,
- erleichterte Gründung von Zweigapotheken,
- flexiblere Personal- und Betriebsmodelle.
Ziel ist es, Apothekenschließungen auf dem Land entgegenzuwirken.
Was ändert sich für das Apothekenpersonal?
Erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) sollen in bestimmten Ausnahmefällen mehr Verantwortung übernehmen dürfen. Zudem sollen Bürokratie und Dokumentationspflichten reduziert werden, um Personal zu entlasten.
Gibt es Kritik an der Apothekenreform?
Ja. Kritische Stimmen kommen vor allem aus:
- der Apothekerschaft, die eine stärkere und dauerhafte Honorarerhöhung fordert,
- ärztlichen Verbänden, die Kompetenzüberschneidungen zwischen Ärzten und Apotheken befürchten.
Die Reform wird daher intensiv politisch und fachlich diskutiert.
Wann tritt die Apothekenreform in Kraft?
Nach aktueller Planung sollen erste Regelungen im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt hängt vom parlamentarischen Verfahren und den begleitenden Verordnungen ab.
Welche Bedeutung hat die Reform für das Gesundheitssystem insgesamt?
Die Reform ist ein weiterer Schritt hin zu:
- einer stärkeren ambulanten und wohnortnahen Versorgung,
- einer besseren Verzahnung der Gesundheitsberufe,
- mehr Effizienz und Entlastung im Gesundheitswesen.
Sie zeigt, dass Apotheken künftig eine aktivere Rolle in Prävention, Versorgung und Patientensteuerung einnehmen sollen.
Warum ist die Apothekenreform auch für Ärztinnen, Kliniken und Pflege relevant?
Durch die erweiterten Aufgaben der Apotheken können:
- Arztpraxen entlastet,
- Notaufnahmen reduziert,
- Pflegeeinrichtungen besser unterstützt werden.
Die Reform betrifft somit das gesamte Versorgungssystem – nicht nur Apotheken.
Dieser Bericht wurde zum Teil mit KI/AI erstellt