Startschuss für die digitale Gesundheitsversorgung
Ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verpflichtend genutzt. Bereits heute sind über 93 % der Praxen und Apotheken technisch vorbereitet. Damit beginnt eine neue Ära der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland.
ePA in Zahlen
- Über 93.000 Einrichtungen haben in der letzten Woche mindestens eine Patientenakte geöffnet.
- Rund 22 Mio. Dokumente wurden seit dem Start hochgeladen.
- Mit 700 Mio. Datensätzen (inkl. E-Rezept) ist die ePA bereits ein zentrales Element der medizinischen Dokumentation.
Was bedeutet das für Krankenhäuser?
- Ab 1.10.2025: Nutzungspflicht der ePA, auch ohne direkte Rechtsfolgen.
- Ab 1.4.2026: Nur mit funktionierender ePA erhalten Krankenhäuser die TI-Pauschale – sonst droht eine Kürzung von 50 %.
- Praxis-Tipp: Frühzeitig interne Prozesse regeln (Datenschutz, IT-Sicherheit, Dokumenten-Uploads).
Vorteile der ePA
- Bessere Versorgung: Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheken greifen auf aktuelle Daten zu.
- Effizienz: Weniger Doppeluntersuchungen und papierbasierte Abläufe.
- Transparenz für Patient:innen: Einfache Übersicht über Befunde, Diagnosen und Medikationspläne.
Die „ePA für alle“ macht das Gesundheitswesen digitaler, effizienter und patientenfreundlicher.
Mehr Infos unter: www.epa-fuer-alle.de und beim Bundesministerium für Gesundheit
Elektronische Patientenakte (ePA) für alle: FAQ, Vorteile & Nutzung
Was ist die ePA für alle?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Gesundheitsakte, die allen gesetzlich Versicherten automatisch bereitgestellt wird. Ein Antrag ist nicht notwendig. Versicherte können jederzeit widersprechen (Opt-out). Auch Privatversicherte können die ePA nutzen, sofern ihre Krankenkasse dies anbietet.
Wie kann ich die ePA nutzen und einsehen?
Über die App der Krankenkasse erhalten Versicherte Zugriff auf ihre ePA. In der App können Dokumente eingesehen, hochgeladen und die Medikationsliste verwaltet werden. Die digitale Verwaltung von Gesundheitsdaten ermöglicht einen schnellen und sicheren Austausch mit Ärztinnen und Ärzten
Welche Daten enthält die ePA?
Die elektronische Patientenakte kann folgende Dokumente enthalten:
- Medikationsübersicht
- Arztbriefe
- Laborbefunde
- Bildbefunde
- Abrechnungsdaten
Leistungserbringer sind verpflichtet, relevante Behandlungsdokumente in die ePA einzupflegen. Historische Daten können optional übertragen werden.
Wie sicher sind meine Daten in der ePA?
Die ePA nutzt die Telematikinfrastruktur (TI) und erfüllt höchste Datensicherheits-Standards. Zugriff ist nur mit authentifizierter Anmeldung möglich, um Vertraulichkeit und Integrität der Gesundheitsdaten zu garantieren.
Ab wann ist die Nutzung der ePA verpflichtend?
Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA für alle Leistungserbringer bundesweit verpflichtend. Praxen, Krankenhäuser und Apotheken müssen die digitale Patientenakte im Versorgungsalltag nutzen.
Vorteile der ePA für Ärztinnen und Ärzte
Die ePA ermöglicht schnellen Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten, erleichtert Diagnose, Therapieplanung und unterstützt eine kontinuierliche Versorgung. Besonders Hausärztinnen und Hausärzte profitieren von langfristigem Zugriff auf Patientendaten.
Muss ich meine Daten selbst in die ePA hochladen?
Versicherte können Dokumente selbst hochladen oder die Krankenkasse damit beauftragen. Die App bietet eine einfache Möglichkeit, Gesundheitsdaten zu verwalten und gezielt freizugeben.
Was passiert, wenn ich die ePA nicht nutzen möchte?
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Ein Widerspruch kann jederzeit über die App oder direkt bei der Krankenkasse erklärt werden.