Was ändert sich bei der Facharztvermittlung?
Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform, die die Terminvergabe bei Fachärzten neu ordnen soll. Aktuell steht gesetzlich Versicherten bereits die Terminservicestelle (TSS) unter der bundesweiten Nummer 116117, per App oder online zur Verfügung. Bei dringendem Bedarf und mit einem Dringlichkeitscode vom Hausarzt soll so innerhalb von vier Wochen ein Termin bei einem Facharzt möglich sein. Für Augen- und Frauenärzte ist keine Überweisung notwendig.
Geplante Änderungen im Überblick (Stand Frühjahr 2025):
- Primärarztsystem: Haus- und Kinderärzte werden zur ersten Anlaufstelle. Sie stellen die Notwendigkeit eines Facharzttermins fest und legen einen verbindlichen Zeitkorridor fest – inklusive Termingarantie.
- Krankenhausambulanz als Alternative: Gelingt der TSS keine zeitnahe Vermittlung, soll der Facharzttermin ambulant im Krankenhaus ermöglicht werden.
- Regel vor Ausnahme: Grundsätzlich sollen Patienten zuerst den Hausarzt konsultieren. Ausnahmen sind für Augenheilkunde und Gynäkologie vorgesehen. Für chronisch Kranke soll es Sonderregelungen geben.
- Mögliche Folgen bei Direktwahl: Wer ohne medizinische Notwendigkeit direkt einen Facharzt aufsucht, könnte zukünftig mit einer Eigenbeteiligung oder längeren Wartezeiten rechnen.
- Start frühestens 2026: Die Einführung des Primärarztmodells ist für 2026 geplant, mit einem schrittweisen Beginn.
Weitere Initiativen: Der Bundesrat prüft aktuell, ob es bei der Terminvergabe eine Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten gibt und fordert Maßnahmen für einen gleichberechtigten Zugang.
Das geplante Primärarztsystem zielt darauf ab, die Wartezeiten für Facharzttermine für gesetzlich Versicherte zu verkürzen und die Versorgung gerechter zu gestalten. Hausärzte sollen eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Patientenströme übernehmen. Die Details werden derzeit noch ausgearbeitet, der Start ist frühestens 2026 zu erwarten.
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